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Zahlungsbilanz
Aufstellung der gesamten Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Devisen- und Goldtransaktionen zwischen einem Land und dem übrigen Ausland über eine bestimmte Abrechnungsperiode. Sie gliedert sich in die Leistungsbilanz (Ströme der Waren, Dienstleistungen und sonstigen Übertragungen), die Kapitalbilanz (Ströme der Kapitalanlagen) und die Gold- und Devisenbilanz. Zahlungsbilanzungleichgewichte machen sich nur innerhalb der Betrachtung einer dieser Positionen bemerkbar, da die Z. als Gesamtbilanz immer ausgeglichen ist (vgl. dagegen Handelsbilanz).
Zeichnen/Zeichnung
Die feste übernahme von neu ausgegebenen Wertpapieren zu den im Zeichnungsangebot aufgeführten Bedingungen.
Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA)
Auf freiwilliger Basis errichtetes Gremium zum Zwecke der Abstimmung über vorgesehene Emissionen am Kapitalmarkt.
Zero bonds
Sogenannte Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufkurs und der Tilgung zum Nominalwert errechnet.
Zertifikat
Anteilschein eines Investmentfonds.
Ziehung
(vgl. Auslosung).
Zins
Preis für die befristete Überlassung von Geld.
Zinseszins
Zinsanteil, der auf die Verzinsung nicht des einsetzten Kapitals, sondern der fällig gewordenen, aber nicht ausgezahlten Zinsen entfällt.
Zinsoptionsscheine
(bond warrants) Sind Optionsscheine, die innerhalb einer festgelegten Frist zum Bezug bestimmter anderer, am Kapitalmarkt gehandelter Anleihen berechtigen.
Zinsschein
Der den effektiven Anleihestücken beigegebene Schein zur Einlösung der Zinsen am jeweiligen Fälligkeitstag.
Zinstermin
Termin, an dem die vereinbarten Zinsen aus einer Anleihe fällig sind, zumeist im Abstand von einem halben oder einem Jahr.
Zinsterminkontrakt
Termingeschäft über den Kauf von festverzinslichen Wertpapieren.
Zulassung zur Börse
Je nach Marktsegment gelten für die Zulassung zum Börsenhandel unterschiedlich strenge Voraussetzungen. über die Zulassung selbst entscheidet die Zulassungsstelle der entsprechenden Börse anhand der eingereichten Unterlagen und auf dem Hintergrund der im Börsengesetz im einzelnen festgelegten Bestimmungen.
Zulassungsstelle
Die gemäß Börsengesetz eingerichtete Kommission, die über die Zulassung von Wertpapieren zum (amtlichen) Handel, gegebenenfalls auch über den späteren Entzug dieser Zulassung entscheidet. Sie besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern, die nicht berufsmäßig mit dem Börsengeschäft zu tun haben.
Zuteilung
Die im Zuge der Ausgabe neuer Wertpapiere infolge Überzeichnung der Emission vorgenommene Aufteilung der Wertpapiere auf die verschiedensten Kaufinteressenten.
Zwangsregulierung
Im Börsenhandel zwangsweise vorgenommene Transaktion gegen einen Händler, z.B. der neuerliche Kauf zu seinen Lasten, wenn dieser nicht oder nicht fristgerecht liefert.
Zwischendividende
vgl. Abschlagsdividende

Börsenlexikon W

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