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| Variabel verzinsliche Anleihen | |
| Anleihen, deren Verzinsung nicht fest, sondern zum jeweiligen Zinstermin neu bestimmt wird und sich nach den in den Anleihebedingungen benannten Kriterien richtet, z.B. der Durchschnittsverzinsung am übrigen Kapitalmarkt. | |
| Variable Notierung/variabler Handel | |
| (vgl. fortlaufende Notierung). | |
| Verbindlichkeiten | |
| Sämtliche Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber anderen, bei Aktiengesellschaften etwa auch die aus der Emission einer Anleihe übernommenen Verbindlichkeiten zur Tilgung und Zinszahlung. | |
| Verkaufsoption | |
| (vgl. Put). | |
| Verlosung | |
| Im Zuge der ratenweisen Tilgung von Anleihen nach dem Zufallsprinzip bestimmte Auswahl jener Stücke, die zum gegebenen Zeitpunkt zurückgezahlt werden sollen. | |
| Versorgungswerte | |
| Aktien von Unternehmen, die die Wirtschaft mit Grundenergie (Strom, Gas, Wasser) versorgen. | |
| Verzinsung Vinkulierte Namensaktien | |
| Besondere Form von Namensaktien, deren Eigentumsübertragung von der satzungsgemäßen Zustimmung der jeweiligen Aktiengesellschaft abhängig ist. Solche vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein Unternehmen vor Überfremdung zu schützen oder die Übernahme durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern. | |
| Volatilität | |
| Das Maß für die vergangene (historische) oder erwartete (implizite) Schwankungsbreite des Preises/Kurses eines bestimmten Basiswerts. | |
| Vorstand | |
| Das eigentliche, in der Regel aus mehreren Personen bestehende Organ zur Geschäftsführung und Vertretung einer Gesellschaft, bei Aktiengesellschaft auf höchstens fünf Jahre vom Aufsichtsrat bestellt. | |
| Vorbörse | |
| Der im wesentlichen unter den Banken telefonische und fernschriftliche Wertpapierhandel vor Beginn der eigentlichen Börsensitzung und außerhalb der Verantwortung der Börse. (s.a. Nachbörse Telefonverkehr | |
| Vorzugsaktien/Vorzüge | |
| Gegenüber den Stammaktien mit besonderen, hinsichtlich der Dividende o.ä. versehenen Vorzügen, die in der Regel allerdings durch den Nachteil erkauft werden, daß der Inhaber dieser Papiere daraus keinerlei Stimmrechte auf der Hauptversammlung herleiten kann. | |
| Vorzugsdividende | |
| Die besondere, dem Inhaber von Vorzugsaktien gewährte Dividende, die in einer Dividendengarantie, aber auch aus einer gegenüber den Stammaktien mit einem zusätzlichen Bonus versehenen Ausschüttung o.ä. bestehen kann. | |