| Ungeregelter Freiverkehr |
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Die Einführung von Werten in den ungeregelten Freiverkehr,
auch verkürzt Telefonverkehr genannt, kann jederzeit von einer Bank beim zuständigen
Börsenausschuß ohne ein besonderes Verfahren beantragt werden. Im Gegensatz zur
Einführung in die übrigen Marktsegmente, übernimmt der Wertpapieremittent dabei keine
besonderen Verpflichtungen; er braucht bei der Antragstellung nicht mitzuwirken und trägt
auch keine besonderen Einführungskosten. Deshalb eignet sich dieser Markt auch besonders
für kleinere Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Zulassung zu den übrigen
Marktsegmenten (noch) nicht erbringen wollen oder können. Grundsätzlich aber kann es
vorkommen, daß ein und derselbe im ungeregelten Freiverkehr gehandelte Wert an einer
andere Börse auch in einem anderen Marktsegment notiert ist (s.a. Geregelter
Freiverkehr.) |
| Unterbewertung |
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Bewertung einer Aktie oder eines Gesamtmarktes, gemessen am
jeweils aktuellen Kursniveau, die im Vergleich zur Bewertung anderer Aktien oder
Gesamtmärkte als zu niedrig erscheint. Als Vergleichsmaßstäbe werden dabei die
üblichen, im Rahmen der Aktienanalyse untersuchten Indices (z.B. das
Kurs-Gewinn-Verhältnis oder der cash flow je Aktie herangezogen. |
| Unterstützungslinie/-zone |
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Ein in der charttechnischen Analyse geläufiger Begriff
für die Kursregion, in der es einem Wertpapier, einem Gesamtmarkt o.ä. besonders schwer
gelingen dürfte, weiter zu fallen. Gegensatz: Widerstandslinie. |
| Unverzinsliche Schatzanweisungen |
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(vgl. Schatzanweisungen, Schatzwechsel). |