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Nachbörse
Der außerhalb der Verantwortung der Börse nach Börsenschluss stattfindende Handel, der im wesentlichen über den Berufshandel per Telefon und Telex abgewickelt wird.
Namensaktien
Aktien, die auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt, im Aktienbuch des Unternehmens eingetragen und deren Weitergabe gegebenenfalls durch die Satzung des Unternehmens an besondere Bedingungen geknüpft werden kann. (vgl. vinkulierte Namensaktien). Gegensatz: Inhaberaktien.
Namensschuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die auf den Namen des Gläubigers ausgestellt sind.
Nebenwerte
Im Vergleich zu den Standardwerten umsatzmäßig weniger gehandelte Papiere mit entsprechend engem Markt, zumeist von kleineren Unternehmen oder solchen mit nur regionaler Bedeutung.
Nennwert
Der auf dem Mantel eines Wertpapiers genannte Festbetrag (zumeist als runder Betrag zu 100, 500, 1000, 5000 DM) im Unterschied zum Kurswert als dem Preis, der an der Börse für dieses Wertpapier bezahlt wird. Bezogen auf das jeweilige Grundkapital eines Unternehmens, ergibt sich daraus bei Aktien die Anzahl der ausgegebenen Papiere (Grundkapital: Nennwert pro Aktie = Anzahl der ausgegebenen Aktien). Stimmen bei Anleihen o.ä. dieser N. und der Kurswert überein, spricht man von einem Pari-Kurs.
Nettodividende
Der tatsächlich dem Anleger pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen, ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen können. Gegensatz: Bruttodividende.
New York Stock Exchange
(NYSE) Bedeutendste Börse der Welt, wegen ihrer Lage an der New Yorker Wall Street auch einfach Wall Street genannt.
Nichtamtlicher Handel
Handel mit Wertpapieren, die nicht zum amtlichen Handel zugelassen sind.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht.
Nominalkapital
(vgl. Aktienkapital)
Nominalzins
Der Zins, der sich ergibt bei Zugrundelegung des jeweiligen Nennwerts eines Wertpapiers (bei Anleihen der garantierte Zins), ohne Berücksichtigung irgendwelcher Inflations- oder Deflationsraten. Gegensatz: Realzins, vgl. auch Rendite.
Nominalwert
(vgl. Nennwert)
Notenbank
Die mit der Ausgabe von Geldnoten betraute Bank, in der Bundesrepublik die Deutsche Bundesbank.
Notes
Engl. Bezeichnung für kurz- bis mittelfristige Anleihen.
Notierung/Notiz
Der ermittelte und im Börsenblatt wiedergegebene Kurs eines Wertpapiers.
Null-Kupon-Anleihen
(vgl. zero bonds)

Börsenlexikon M

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Börsenlexikon O