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Makler
(vgl. Amtlicher Makler, Freimakler)
Maklergebühren
Vgl. Courtage.
Maklerkammer
Die an den einzelnen Börsen eingerichtete Berufsvertretung der Kursmakler, die für die Aufsicht über die Kursmakler, die Verteilung der Geschäfte, die überwachung der amtlichen Kursermittlung, die Herausgabe des amtlichen Kursblattes, die Schlichtung von Streitigkeiten unter den Maklern o.ä. zuständig ist.
Mantel
Bei Aktien und Anleihen die Urkunde, in der die mit dem Besitz am Wertpapier verbundenen Rechte verbrieft sind. (s.a. Bogen
Marge
1.Spanne zwischen Preisen, Kursen, Zinsen für aufgenommene versus ausgeliehene Gelder usw.
2. An den Warenbörsen bei Termingeschäften als Sicherheit zu leistender Einschuß.
Margin
Betrag, der zum Erstellen einer Future-Position hinterlegt werden muß. (s.a. Sicherheiten)
Marktenge
(vgl. Enger Markt)
Marktkonformität
Im Zusammenhang z.B. mit der Ausgabe von Anleihen gebräuchliche Bezeichnung für die übereinstimmung der gewährten Konditionen (Zinssatz, Rendite usw.) mit den am Markt gültigen aktuellen Bedingungen.
Mindestschluß
Mindestbetrag in Stück oder Nennwert pro Geschäft, ab dem eine Kursnotierung erfolgt; im variablen Aktien- und im Optionshandel z. B. 50 Stück.
Minusankündigung
Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach unten um mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisiert; bei Doppelminusankündigung (--) um mindestens 10%. Gegensatz: Plusankündigung.
Montanwerte
Aktien von Unternehmen, die überwiegend im Montanbereich (Kohle und Stahl) tätig sind.
Mündelsichere Wertpapiere
Sind solche, die wegen ihres vergleichsweise geringeren Risikos als Anlage von Mündelgeldern besonders geeignet erscheinen, insbesondere Anleihen der öffentlichen Hand, Hypothekenpfandbriefe usw

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