| K... | |
| Kapitalanlagegesellschaft | |
| (vgl. Investmentgesellschaft) | |
| Kapitalerhöhung | |
| Erhöhung des Grundkapitals eines Unternehmens, bei Aktiengesellschaften im wesentlichen durch Ausgabe junger Aktien, für die den Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden muß. Wird eine solche Aufstokkung nur formell vorgenommen und durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital bezahlt, ohne daß der Aktiengesellschaft neue Mittel zufließen, stehen den Altaktionären Berichtigungsaktien zu. (vgl. Junge Aktien, Bezugsrecht). | |
| Kapitalertragssteuer | |
| Form der Einkommenssteuer auf Erträge aus Aktien, Genußscheinen, GmbH-Anteilen usw. Bei der Auszahlung von Dividenden wird sie in einer Höhe von 25% auf den Ertrag sogleich von der Gutschrift abgezogen, wobei dieser Betrag auf die zu zahlende Einkommenssteuer des Anlegers verrechnet wird. In bestimmten Fällen kann sich der Anleger vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung besorgen, die er bei seinem Kreditinstitut einreichen muß, wenn er den Steuerabzug verhindern will. | |
| Kapitalgesellschaft | |
| Gesellschaft, deren Kapital in der Regel durch eine Vielzahl von Personen aufgebracht wird (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung o.ä.). Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Anteilseigner nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit ihrer Einlage. | |
| Kapitalmarkt | |
| Nennt man den Markt für langfristige Kredite und Beteiligungskapital, über den sich die Unternehmen den größten Teil ihrer Gelder für anstehende Investitionen usw. besorgen. Dem Staat dient dieser Markt ebenfalls zur langfristigen Finanzierung seiner Aufgaben. Wichtigste Teilmärkte sind der Rentenmarkt, auf dem Anleihen gehandelt werden, sowie der Aktienmarkt. | |
| Kapitalsammelstellen | |
| Allgemeine Bezeichnung für solche Unternehmen, die im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit laufend Kapital einnehmen und erhebliche Teilbeträge davon wieder anlegen müssen (z.B. Bausparkassen, Versicherungen, Pensionsfonds usw.). (vgl. auch Institutionelle Anleger). | |
| Kapitalschnitt | |
| Herabsetzung des Kapitals einer Aktiengesellschaft, wenn dieses infolge von gravierenden Verlusten o.ä. aufgezehrt ist. | |
| Karabiner | |
| bei einem Karabiner-OS handelt es sich um einen Spezial-Optionsschein. Beim Karabiner-Call wird ein gewisser Betrag gutgeschrieben (festgezurrt), falls eine bestimmte Schwelle überschritten wird. Gleichzeitig erhöht sich auch der Basispreis. Bei dem Karabiner-Call (SOP) WKN 825 941 betrug beispielsweise der anfängliche Basispreis 5.250 Punkten. Mittlerweile liegt der Bezugskurs bei 6.000 Zählern und die garantierte Rückzahlung bei 7,50 DM. Bei dem Karabiner-Put wird hingegen nur der Basispreis angepaßt. | |
| Kartelle | |
| Vereinbarungen zwischen selbständig bleibenden Unternehmen über die auf einem gemeinsamen Sektor zur Erzielung von wirtschaftlichen Vorteilen anzustrebenden Aktivitäten. Wegen der damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen sind solche Kartelle in Deutschland verboten, wenn die Vereinbarungen eine starke Beeinträchtigung von marktwirtschaftlich wünschenswerten Konkurrenzsituationen befürchten oder erkennen lassen. | |
| Kassageschäfte/-handel | |
| Im Gegensatz zum Termingeschäft/-handel alle Geschäfte, die unverzüglich nach Geschäftsabschluß, spätestens aber zwei Börsentage danach, zu erfüllen sind. | |
| Kassakurs | |
| (vgl. Einheitskurs) | |
| Kassenobligationen | |
| Von Banken oder der öffentlichen Hand ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere mit einer Laufzeit bis zu vier Jahren, die im Freiverkehr gehandelt werden. | |
| Kassenverein | |
| Die in den verschiedenen Bundesländern ansässigen Wertpapiersammelbanken, die für den stückelosen Wertpapierverkehr der Banken untereinander zuständig sind. | |
| Kaufoption | |
| (vgl. Call) | |
| KGV | |
| (Kurs/Gewinn-Verhältnis), Wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft und- Entwicklung eines Unternehmens im Vergleich zu einem oder mehreren anderen. Es stellt das Verhältnis zwischen dem Gesamtgewinn, bezogen auf eine einzige Aktie, und dem Kurs dieser Aktie her (KGV = Börsenkurs/Gesamtgewinn je Aktie). Faustregel: Kehrwert des Zinssatzes für 10-jährige Anleihen ergibt ungefähres KGV. | |
| Kiss-Index | |
| Der während der Börsensitzung laufend ermittelte Index der Frankfurter Aktienbörse. (Kiss = Kurs-Informations-System) | |
| Körperschaftsteuer/-guthaben | |
| Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, also auch die von Aktiengesellschaften. Sie wird beim Unternehmen auf den Ausschüttungsbetrag erhoben und beläuft sich auf 56%. Um eine doppelte Besteuerung bei der Aktiengesellschaft und beim Aktionär zu vermeiden, erhält der Anleger daher zusätzlich zu seiner Bardividende eine Steuergutschrift von 9/16 des Dividendenbetrags; dies ist der Betrag der ihm gewissermaßen als Steuervorauszahlung auf seine eigene Einkommensteuer angerechnet wird. Wird ein Anleger nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen, so daß ihm die anrechenbare Körperschaftssteuer gutgeschrieben wird. | |
| Kombinierter Auftrag | |
| Ein Kaufauftrag oder Verkaufsauftrag, der sich auf mehrere Kontraktmonate gleichzeitig bezieht. Beide Auftragsteile müssen in gleicher Größe ausgeführt werden. | |
| Kommissionsgeschäfte | |
| Geschäfte, bei denen Gegenstände, z.B. Wertpapiere, zwar in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung gehandelt werden (vgl. Effektenkommissionsgeschäft). | |
| Kommunalanleihen | |
| Anleihen der Kommunen (Städte, Gemeinden, Kommunale Körperschaften o.ä.). | |
| Kommunalobligationen | |
| Die im Auftrage der Kommunen von Realkreditinstituten ausgegebenen Schuldverschreibungen. | |
| Kompensation | |
| Im Wertpapiergeschäft die Möglichkeit, Käufe und Verkäufe in ein und demselben Wertpapier innerhalb der Bank selbst und ohne Einschaltung der Börse auszugleichen. In Deutschland haben sich die Banken freiwillig einem Börsenzwang unterworfen, so daß solche Geschäfte nur dann erlaubt sind, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. | |
| Konsolidierung | |
| Börsenphasen, in denen aufgrund einer vorangegangenen, möglicherweise schnellen Entwicklung (nach oben oder unten) die Kurse über einen gewissen Zeitraum eine Gegenbewegung vollziehen oder um ein neu gefundenes Niveau herum schwanken, um sich an dieses Niveau zu gewöhnen. | |
| Konsortium | |
| Eine zu einem zeitlich und sachlich begrenzten Zweck gegründete Gesellschaft, die im Wertpapiergeschäft z.B. die Einführung neuer Aktien oder die Unterbringung (Plazierung) einer betreibt. | |
| Kontrakt | |
| 1. Vertrag, z.B. im Rahmen des Handels mit Optionen, mit
bestimmten, häufig standardisierten Merkmalen, der beiden Vertragsparteien bestimmte
Rechte und Pflichten einräumt. 2. Kleinste handelbare Einheit im Rahmen des Handels mit Optionen. |
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| Konversion | |
| Umwandlung einer Anleihe in eine andere, wobei der ursprünglich vereinbarte Zinssatz oder die Tilgungsmodalitäten verändert werden. In der Regel ist eine K. nur dann erlaubt, wenn der Anleger das Konversionsangebot auch ablehnen und statt dessen die vorzeitige Tilgung der Schuld verlangen kann. | |
| Konvertibilität | |
| Konvertible Währungen sind solche, die unbeschränkt zum gängigen Preis an den Devisenbörsen gehandelt werden können. Nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist eine Konvertibilität insbesondere dann gegeben, wenn ein Land Zahlungen aus grenzüberschreitendem Geschäftsverkehr unbeschränkt zuläßt und einen Umtausch seiner in anderen Ländern angesammelten Währung garantiert. | |
| Konzern | |
| Zusammenschluß mehrerer rechtlich selbständig bleibender Unternehmen unter einer zumeist einheitlichen Leitung. | |
| Kotierung | |
| Zulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Handel bzw. Aufnahme der Kursnotierung. | |
| Kredit | |
| Ausleihung von Geld gegen Zinsen für einen bestimmten Zeitraum. | |
| Kündigung einer Anleihe | |
| Soweit nach den Anleihebedingungen zulässig, die vorzeitige Rückzahlung (Tilgung) des aufgenommenen Kapitals auf einmal. | |
| Kulisse | |
| Bezeichnung für jene, die sich berufsmäßig auf eigene Rechnung am Börsenhandel beteiligen (Berufshandel der Banken u.ä.). | |
| Kurs | |
| Preis für das entsprechende Wertpapier, festgestellt in Währungseinheiten pro Stück oder Prozentsätzen vom Nominalwert. | |
| Kursabschlag | |
| (vgl. Abschlag) | |
| Kursblatt | |
| Amtliches Verzeichnis der Kursnotierungen an der jeweiligen Börse, das börsentäglich herausgebracht wird. | |
| Kursfeststellung/-findung | |
| Der Kurs eines Wertpapiers ist der Preis, den die Marktteilnehmer in einer gegebenen Situation für die mit diesem Papier verbundenen Rechte zu zahlen bereit sind. Er richtet sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage. Die Kursfestsetzung durch die amtlichen oder auch freien Makler geschieht dabei nach der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Der Makler stellt also die vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge einander gegenüber und ermittelt den Kurs, zu dem die größte Stückzahl abgewickelt werden kann. | |
| Kurs/Gewinn-Verhältnis | |
| (vgl. KGV) | |
| Kursindex | |
| (vgl. Aktienindex) | |
| Kursmakler | |
| (vgl. Amtlicher Makler) | |
| Kurspflege | |
| Stützung eines Kurses, um das entsprechende Wertpapier auf einem bestimmten Niveau zu halten, z.B. im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium oder bei der Emission einer Bundesanleihe im Zuge der Offenmarktpolitik der Bundesbank. | |
| Kurssicherung | |
| Absicherung eines erreichten Kursniveaus durch entsprechende Gegengeschäfte am Options- oder Terminmarkt (vgl. Options-Termingeschäft) | |
| Kurstaxe | |
| Vom Kursmakler, Händler oder anderen Marktteilnehmern aufgrund der vorliegenden Marktsituation abgegebene Schätzung über die wahrscheinliche Höhe des noch nicht ermittelten Kurses. | |
| Kurswert | |
| Wert des jeweiligen Wertpapiers auf der Basis des ermittelten Kurses; bei Stücknotierung dieser Kurs selbst, bei Prozentnotierung in Prozent vom jeweiligen Nenn- bzw. Nominalbetrag. | |
| Kurszettel | |
| (vgl. Kursblatt) | |
| Kurszusätze | |
| Um eine möglichst hohe Transparenz am Wertpapiermarkt zu
gewährleisten, werden die an der Börse ermittelten Kurse je nach gegebener Marktlage
unter Umständen mit besonderen Zusätzen versehen. Dabei bedeuten die entsprechenden
Zusätze: A (im Aktien-Optionshandel) = Teilabnahme sinngemäß wie bB G = Geldkurs; auf dieser Basis war nur Nachfrage vorhanden, ohne daß es zu einem Umsatz kam B = Briefkurs; auf dieser Ebene war nur Angebot vorhanden, ohne daß es zu einem Umsatz kam b, bz, b Anleihen mit kurzer Gesamt- oder Restlaufzeit. Im Gegensatz zu Langläufern weniger kursanfällig und deshalb in Phasen mit unsicherer oder nach oben gerichteter Zinsentwicklung von den Anlegern bevorzugt. |
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