J...
Jahresüberschuß
Der Gewinn einer Aktiengesellschaft vor möglichen Zuweisungen von Teilbeträgen zu den Rücklagen.
Joint venture
Kooperationsvereinbarung über den gemeinsamen Betrieb von Unternehmen, die einzubringenden Kapitalien, das zu liefernde Know-how, die aufzuteilenden Gewinne usw.
Junge Aktien
Die im Zuge einer vorgenommenen Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft (zunächst den alten Aktionären) angebotenen Aktien, die nach Aufnahme des Börsenhandels so lange als junge Aktien notieren, wie sie noch nicht voll dividendenberechtigt sind. Gegensatz: Alte Aktien

Börsenlexikon I

zurück zum Lexikon

Börsenlexikon K