| C... | |
| Call | |
| Nennt man eine Kaufoption bzw. den dieser zugrundeliegenden Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z.B. eine Aktie, eine Unze Feingold o.ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu erwerben. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in Stücken) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) den Bezugswert jederzeit liefern können muß, also etwa in seinem Depot befindliche, veroptionierte Wertpapiere nicht veräussern darf. Dafür erhält er vom Erwerber des call eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines call rechnet mit steigenden Kursen und profitiert daran überproportional. Er verkauft dann entweder seine Option an einen Dritten oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder geringfügig fallenden Kursen. Gegensatz: Put | |
| Cash flow | |
| Der Cash flow ist eine vor allem in den angelsächsischen Ländern gebräuchliche Kennzahl zur Aktienanalyse bzw. Unternehmensanalyse. Er bedeutet den Zugang an flüssigen Mitteln innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode und ergibt sich im wesentlichen aus der Addition von Jahresüberschuß, Abschreibungen, Veränderungen der langfristigen Rückstellungen, Steuern vom Ertrag und Einkommen. Aus der Höhe des c. und seiner im Laufe der Jahre erkennbaren Entwicklung lassen sich Rückschlüsse ziehen auf das Finanzierungspotential eines Unternehmens. Bezogen auf eine Aktie (c. : Anzahl der Aktien) oder auf den Aktienkurs (Aktienkurs : c. pro Aktie), erhält man wichtige Kenngrößen, die im Rahmen der Aktienanalyse den Vergleich eines Unternehmens derselben Branche auf nationaler wie internationaler Ebene ermöglichen. | |
| Cash settlement | |
| Erfüllung eines Kontraktes durch Barausgleich, statt Lieferung effektiver Stücke. | |
| Chart | |
| Abbildung der Kursentwicklung eines Wertpapiers in grafischer Darstellung. (vgl. Linienchart, Balkenchart, Point und Figure-Chart) | |
| Chartanalyse | |
| Ist die Analyse von Kurvenverläufen und Verlaufsformationen in der Regel unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Umsätze, jedoch ohne Beachtung fundamentaler Daten oder Entwicklungen zur Optimierung des eigenen Börsenerfolgs. Anhand von auszumachenden Trends (Primär-, Sekundär-, Tertiärtrend), angenommenen Widerstands und Unterstützungszonen, Durchschnittslinien, typischen Kursformationen usw. versucht der Chartanalytiker den günstigsten Zeitpunkt zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers o.ä. ausfindig zu machen. Obwohl der Erfolg dieser Methode bislang weder eindeutig nachgewiesen noch bestritten werden konnte, sollte heute allein schon aufgrund der verbreiteten Anhängerschar eine Disposition an der Börse nie ohne jede Rücksicht auf die gegebene charttechnische Situation des Gesamtmarktes und des Einzelwerts vorgenommen werden. | |
| Chartist | |
| Anhänger der Chartanalyse als der für ihn wichtigsten Methode, anhand von grafischen Kurs-Verlaufskurven günstige Ein- und Ausstiegszeitpunkte in einem Börsenwert auszumachen idealtypischerweise ohne jede Rücksicht auf sonstige fundamentale Daten. (s.a. Fundamentalist) | |
| Charttechnik | |
| Das bei der Chartanalyse speziell verwendete Verfahren, z.B. nach der sogenannten Point und Figure- Methode. | |
| Clearing | |
| Aufrechnung von Forderungen und Verpflichtungen der am Clearingverkehr Beteiligten (Banken o. ä.). Im inländischen Wertpapierhandel geschieht dies im Effektengiroverkehr über Wertpapiersammelbanken, bei grenzüberschreitenden Transaktionen durch entsprechende Clearingstellen. | |
| Clearing-Stelle | |
| Zentrale Abwicklungsstelle der Termin-Börse und Kontrahent jedes Positionsinhabers und Erfüllungsgarant von Termingeschäften. Da bei jedem Termingeschäft immer die ClearingStelle Kontrahent ist, kann durch Einnahme einer der ursprünglichen Position exakt entgegengesetzten im gleichen Kontrakt Glattstellung stattfinden und am Termin-Handel teilgenommen werden, ohne jemals das zugrundeliegende Instrument abnehmen oder andienen zu müssen. | |
| Closed end fund | |
| Besonders in den angelsächsischen Ländern vorkommender, hierzulande untersagter Fonds einer Investmentgesellschaft, dessen Mittel durch eine bestimmte, von vornherein begrenzte Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nicht nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen (Inventarwert), der sich aus dem Barvermögen und dem jeweiligen Kurswert der vom Fonds erworbenen Wertpapiere ergibt. Vielmehr unterliegt er der freien Preisbildung, so daß er, gemessen am Inventarwert, je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Aufgeld gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem Closed end fund nicht. Gegensatz: Open end fund. | |
| Common shares | |
| In den angelsächsischen Ländern übliche Bezeichnung für Stammaktien. | |
| Convertible bonds | |
| Englische Bezeichnung für Wandelanleihen. Sie räumen dem Eigentümer das Recht ein, diese Anleihen bei Eintritt bestimmter Bedingungen (z.B. Erreichen eines bestimmten Termins) in einem festgelegten Umwandlungsverhältnis in Aktien des Unternehmens zu tauschen. | |
| Coupon | |
| Der einem festverzinslichen Wertpapier bei Aushändigung der effektiven Stücke beigegebene Zinsschein, gegen dessen Vorlage die fälligen Zinsen ausgezahlt werden. | |
| Couponsteuer | |
| Ist die bei Einlösung von Coupons einbehaltene Kapitalertragssteuer auf Zinseinkünfte aus Inlandsanleihen, die sich im Besitz von Ausländern befinden. | |
| Courtage | |
| Nennt man die Vermittlerprovision des Maklers bei Abschluß eines Börsengeschäfts. Sie wird in der Regel in Promille des Kurswerts (bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert) berechnet und beträgt beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,6 Promille, von festverzinslichen Wertpapieren 0,75 Promille (vgl. Spesen). | |
| Covered warrants | |
| Optionsscheine, durch die der Käufer dieser Scheine das Recht erhält, bis zum Verfalltermin den zu grundegelegten Basiswert (eine Aktie o. ä.) zu einem bestimmten, in den Optionsbedingungen festgelegten Preis zu erwerben. Der Emittent solcher Scheine ist im Unterschied zu den Optionsscheinen üblicher Art nicht das Unternehmen selbst, auf den sich das Optionsrecht bezieht, sondern in der Regel eine Bank, die die entsprechenden Stücke des Basiswerts, also etwa die Aktien, in ihrem Depot hält. Auf diese Weise ist es möglich, auf indirektem Weg Optionsscheine auf Aktien von Unternehmen zu erwerben, die selbst nicht geneigt sind, solche Scheine durch Auflegung entsprechender Optionsanleihen auszugeben. Die Laufzeit solcher Scheine ist im Vergleich zu den Optionsscheinen üblicher Art in der Regel auf ein bis eineinhalb Jahre begrenzt, wodurch der Emittent dieser Scheine sein eigenes Risiko einschränken will. Ein weiterer Nachteil für den Anleger ist, daß das durchschnittliche Aufgeld für solche Scheine aufgrund ihrer vom Markt bezahlten Attraktivität weit über dem durchschnittlichen Aufgeld vergleichbarer Optionsscheine liegt. | |